Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hopsten sind aufgefordert, die Regelungen der Verordnung vor Neuinfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO) zu beachten und einzuhalten.
Gewünschte Information nicht gefunden? Wenden Sie sich gerne an den hier genannten Kontakt im Rathaus!