Osterfeuer sind anzumelden!


Traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung sind auch in diesem Jahr wieder möglich. 

Osterfeuer sind in der Gemeinde Hopsten nur erlaubt, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei dem Brauchtum dienen. 

Dieses sind nur solche Feuer, die historisch, also langjährig veranstaltet werden und einen Bezug zum Brauchtum der Gegend haben. Sie dürfen außerdem nur in angemessener Entfernung von Wohngebieten bzw. Bauernschaften abgebrannt werden. 

Osterfeuer sind genehmigungspflichtig und somit schriftlich oder online bei der Gemeinde Hopsten anzumelden. 

Selbstverständlich dürfen bei den historischen Osterfeuern kein Unrat, keine Altreifen, Altöl, Kunststoffe oder ähnliches verbrannt werden. Das Brennmaterial ist unmittelbar vor dem Anzünden erst zusammen zu tragen und kurz vorher vorsichtig und vollständig umzuschichten, damit keine Tiere zu schaden kommen, die im Gehölz Schutz gesucht haben.

Onlineantrag

    Keine Formulare/Verfahren gefunden.

    Bei Fragen zum Thema Osterfeuer wenden Sie sich gerne an den hier genannten Kontakt im Rathaus!

    Keine Mitarbeiter gefunden.