Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zur aktuellen Entwicklung des Coronavirus!
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) & Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)
Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hopsten sind aufgefordert, die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein - Westfalen (CoronaSchVO) zu beachten und einzuhalten.
- Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 07.01.2021 (Fassung, gültig ab dem 25.01.2021) (PDF Dokument)
- Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) vom 07.01.2021 (PDF Dokument)
Weitere Informationen
Freitag, 03.04.2020
Anträge auf Steuererleichterungen für Grund- und Gewerbesteuer
Im folgenden finden Sie Anträge auf Stundung der Steuerverpflichtungen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer aufgrund der Auswirkunden der Coronapandemie, als ausfüllbare PDF-Datei: