In "Anliegen von A-Z" finden Sie alle notwendigen Informationen des täglichen Bedarfs!
Mit der Suchfunktion gelangen Sie noch schneller an die benötigten Informationen.

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Im Namen der Gemeinde Hopsten gratulieren wir Ihnen als frischgebackene Eltern eines neugeborenen Kindes!
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem Standesamt angemeldet werden, welches für den Geburtsort zuständig ist.
Wurde Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, erhalten Sie dort eine Geburtsanzeige. Diese gibt Auskunft über Geburtsort, Zeitpunkt der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes und Daten über die Eltern des Kindes.
Das Standesamt des Geburtsortes stellt Ihnen neben der Geburtsurkunde folgende Unterlagen aus: