Ortsrecht

Ortsrecht / Satzungen

Die Kommunen können ihre Angelegenheiten gem. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Die Satzungen der Gemeinde Hopsten in der jeweils gültigen Fassung finden Sie auf diesen Seiten. Das jeweilige Dokument stellen wir Ihnen im PDF-Format zur Verfügung.

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