Kinderrechte werden sichtbar: Einweihung des neuen Kinderrechtepfads


Kinderrechte entdecken, erleben und gemeinsam feiern: Am Sonntag, 20. September 2026, wurde auf dem Gelände der Franziskus-Grundschule der Kinderrechtepfad feierlich eröffnet. 

Der Kinderrechtepfad macht wichtige Kinderrechtsthemen im öffentlichen Raum sichtbar und lädt dazu ein, sich spielerisch mit ihnen auseinanderzusetzen. Das Konzept des Deutschen Kinderhilfswerks orientiert sich an den bekannten „Trimm-dich-Pfaden“. Elf Schilder an acht verschiedenen Orten in unserer Gemeinde erinnern künftig daran, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Jedes Kind hat Rechte. Jedes Kind soll gehört werden. Jedes Kind soll dazugehören.

Dabei geht es nicht nur ums Lernen: Die Stationen fördern unter anderem Bewegung, Wahrnehmung, Fantasie, Kreativität, Achtsamkeit und Rücksichtnahme. Kinder können entsprechend ihres Alters und ihrer Fähigkeiten mitmachen und dabei eigene Erfahrungen sammeln.

Schutz, Förderung und Beteiligung: die UN-Kinderrechte

Die Kinderrechte garantieren umfangreiche Rechte für jedes Kind. Zu den grundlegenden Übereinkommen zählen beispielsweise ein Dach über dem Kopf oder eine gewaltfreie Erziehung. Auch auf Beteiligungsrechte bei Entscheidungen sowie auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung sollten laut UN-Kinderrechtskonvention alle Kinder Anspruch haben. Das Übereinkommen zu den Rechten für Kinder wurde 1989 verabschiedet und von fast allen Staaten weltweit ratifiziert. 

Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention zusammengefasst. Sie basieren auf vier Grundprinzipien und sind ein wichtiges Dokument, um die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen und ihre Beteiligung zu fördern. 

1. Das Recht auf Gleichbehandlung

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Diese gelten unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Behinderungen, Nationalität, sozialer Herkunft oder sonstigem Status.

2. Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung

Jedes Kind hat das Recht auf Leben und eine gesunde Entwicklung. Dies umfasst nicht nur das physische Überleben, sondern auch die geistige, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes.

3. Das Recht auf Kindeswohlvorrang

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden – und zwar sowohl vom Gesetzgeber als auch von Verwaltungen und Institutionen.

4. Das Recht auf Beteiligung und Meinungsfreiheit

Kinder haben das Recht, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern. Ihre Meinungen müssen berücksichtigt werden! Sie sollen in einer für sie verständlichen Weise an Entscheidungsprozessen partizipieren können. 
 

Hier finden sie eine Übersicht der Standorte in Hopsten. 

Der Erklärfilm zu den Kinderrechten




Dieses Projekt wird gefördert: 

Kleinprojekte Tecklenburger Land 2026