Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW)

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW

Der Bund stellt mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInVFöG)  7 Milliarden Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf 2 Kapitel, dem Kapitel 1 "Infrastrukturprogramm" und dem Kapitel 2 "Schulsanierungsprogramm" mit unterschiedlichen Förderzielen.

Der Bund beteiligt sich maximal mit 90 % an den förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 10 %. Der Förderzeitraum umfasst die Zeit vom 01.07.2015 bis 31.12.2023 (Kapitel 1) und 31.12.2025 (Kapitel 2) ; für ÖPP-Projekte bis einschließlich 2024.

Energetische Sanierung des RathausesDer Bund fördert dieses Projekt mit Fördermittel im Rahmen des KInVFöG Kapitel 1.
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung
Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG, Kapitel 1.
Energetische Sanierung der Beleuchtung auf kommunalen Sportplätzen
Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG, Kapitel 1.
Erweiterung der Franziskus-Schule
Der Bund fördert dieses Projekt mit Fördermitteln im Rahmen des KInVFöG, Kapitel 2.