Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2025


Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden allen Wahlberechtigten in den nächsten Tagen zugestellt.

Wählerinnen und Wähler, die sich für die Briefwahl entscheiden, können die Unterlagen ab sofort beantragen. Die Briefwahl muss schriftlich oder online beantragt werden. Einen Wahlscheinantrag gibt es auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Ebenso können Sie über den Online-Wahlschein direkt hier Briefwahlunterlagen beantragen. 

Weiterhin ist auf jedem Wahlbenachrichtigungsbrief ein QR-Code aufgedruckt. Diesen können sie ganz bequem mit dem Smartphone scannen und Sie können den Onlineantrag direkt personalisiert stellen. 

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab sofort geöffnet. Dienstags, mittwochs oder freitags bitte klingeln.


Anträge


Kontakt

Frau Moss
 05458 932534

Frau Käller
Leitung Fachbereich 3/ Ordnung & Soziales
 05458 932530

 wahlen@hopsten.de