Vergabe von Jubiläums-Ehrenamtskarten


v.l.n.r. Bürgermeister Ludger Kleine-Harmeyer, Jürgen Huil, Werner Greß und Merle Ostholthoff

Als erste Bürger der Gemeinde Hopsten haben nun in einer kleinen Feierstunde Jürgen Huil und Werner Greß von Bürgermeister Ludger Kleine-Harmeyer ihre Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten. Mit Überreichung der Jubiläums-Ehrenamtskarte wird den Inhabern für ihre über 25 jährige ehrenamtliche Tätigkeit gedankt. 

Was ist die Ehrenamtskarte bzw. Jubiläums-Ehrenamtskarte?

Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient größte Anerkennung. Als Dankeschön an all jene, die mit viel Kraft zum Gemeinwohl unserer Gesellschaft beitragen, hat die Landesregierung zusammen mit den Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 das Projekt „Ehrenamtskarte“ eingeführt. Auch die Gemeinde Hopsten beteiligt sich an dem Projekt und hat am 16.08.2017 die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte mit dem Land NRW unterzeichnet.

Zusätzlich zur klassischen Ehrenamtskarte NRW wurde auch eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, auch wenn sie die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.

Mit der Ehrenamtskarte und der Jubiläums-Ehrenamtskarte bekommen Inhaberinnen und Inhaber Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen NRWs, die das Projekt unterstützen. Dazu gehören Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Einzelhändler, Kinos und viele mehr. 

Voraussetzungen 

Für den Erhalt der Ehrenamtskarte müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden/Jahr).
    Hinweis: Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht und Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, werden nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren.
  • Ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte.
  • Ohne Aufwandsentschädigung, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.
  • Wohnsitz in Hopsten oder ehrenamtlich tätig für eine am Gemeinwohl orientierte Einrichtung in Hopsten.

Bei Inhaberinnen und Inhabern der Juleica (bis 26 Jahre) wird auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet.

Jubiläums-Ehrenamtskarte

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (z. B. für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.

Für die Beantragung der Jubiläums-Ehrenamtskarte füllen Sie den Bewerbungsbogen aus. Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll. 

Bei Fragen zum Thema Ehrenamtskarte wenden Sie sich gerne an den hier genannten Kontakt im Rathaus!

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